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Gewalt oder Übergriff im Urlaub: Medizinische Hilfe und Anlaufstellen finden

09.10.2026

Nach einem Übergriff im Urlaub zählen zunächst Sicherheit und medizinische Versorgung. Hier finden Sie konkrete nächste Schritte, Hilfe durch die deutsche Auslandsvertretung und Anlaufstellen für die Zeit danach.

Zuerst aus der Gefahrenzone – und medizinische Hilfe holen

Wenn Sie sich gerade bedroht fühlen, bringen Sie sich an einen Ort, an dem Sie nicht allein und erreichbar sind: zum Beispiel zu einer besetzten Rezeption, in eine Klinik oder zu einer Polizeidienststelle. Bei unmittelbarer Gefahr nutzen Sie den örtlichen Notruf. Sie müssen nicht erst entscheiden, ob das Erlebte rechtlich als Straftat gilt, bevor Sie sich Hilfe holen. Bei Verletzungen, Schmerzen, möglicher Betäubung oder einem sexuellen Übergriff sollte eine medizinische Fachkraft einschätzen, was jetzt nötig ist. Sagen Sie möglichst klar, was passiert ist und welche Beschwerden Sie haben. Sie dürfen eine Begleitperson oder eine Dolmetschhilfe erbitten. Eine Untersuchung dient zuerst Ihrer Gesundheit; Sie können vor Ort fragen, welche Untersuchungen und Dokumentationen angeboten werden. Wenn Sie möchten, können Sie auch nach einer Möglichkeit zur Spurensicherung fragen. Das Auswärtige Amt kann Deutschen im Ausland bei der Erlangung ärztlichen Beistands helfen ([konsularische Hilfefälle](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/hilfe-notfaelle)).

Praktisch vor Ort: eine Person einweihen und Unterstützung organisieren

Wählen Sie, wenn möglich, eine Person Ihres Vertrauens und sagen Sie ihr, wo Sie sind. Bitten Sie sie, bei Ihnen zu bleiben, ein Taxi oder den Weg zur medizinischen Einrichtung zu organisieren und wichtige Dinge wie Pass, Medikamente oder Versicherungsdaten mitzunehmen. Wenn Sie in einer Unterkunft sind, können Sie um ein anderes Zimmer bitten oder darum, dass Personal Sie nicht allein lässt. Schreiben Sie auf, was Sie noch wissen möchten – etwa Fragen zu Behandlung, Kosten, Dolmetschen oder einer Meldung bei der Polizei. Eine Anzeige ist Ihre Entscheidung; lassen Sie sich nicht von Reisebegleitung, Unterkunft oder Veranstalter dazu drängen. Möchten Sie ein Geschehen melden, kann die örtliche Polizei zuständig sein. Die deutsche Auslandsvertretung kann bei der unverzüglichen Meldung bei örtlichen Behörden und bei der Anzeigeerstattung unterstützen, aber keine örtlichen Behörden anweisen ([Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/hilfe-notfaelle)).

Deutsche Auslandsvertretung: hilfreich, aber kein Ersatz für Klinik oder Versicherung

Suchen Sie die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat über die Länderinformationen des Auswärtigen Amts. Erklären Sie kurz, dass Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind und ob Sie ärztliche Hilfe, Rechtsberatung oder Unterstützung bei einer Anzeige benötigen. Außerhalb der Öffnungszeiten finden sich auf den Vertretungsseiten Hinweise zur Erreichbarkeit. Die Vertretung kann bei der Suche nach Beistand helfen, übernimmt aber nicht Ihre Behandlungskosten oder Hotelrechnungen. Fragen Sie Ihre Reiseversicherung, welche Klinik Sie aufsuchen sollen und wie Rechnungen eingereicht werden. Bewahren Sie Belege, Arztunterlagen und Vorgangsnummern auf, soweit das für Sie machbar ist; schicken Sie Kopien an eine sichere E-Mail-Adresse oder Vertrauensperson.

Nach der Rückkehr: vertrauliche Beratung und Begleitung

Sie müssen mit der Verarbeitung nicht warten, bis der Urlaub vorbei ist. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 sowie online erreichbar; laut Angebot ist die Beratung rund um die Uhr, kostenfrei und vertraulich, auf Wunsch anonym. Die telefonische Beratung ist mehrsprachig, während Chat und E-Mail auf Deutsch angeboten werden ([Angebot im Überblick](https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueberblick/)). Das Angebot richtet sich an Frauen; auch Angehörige und unterstützende Personen können sich beraten lassen. Der WEISSE RING bietet menschlichen Beistand und vermittelt weitere Hilfen. Seine Unterstützung steht Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auch dann offen, wenn die Tat im Ausland geschah ([WEISSER RING](https://weisser-ring.de/international)). Wenn Sie gerade nicht selbst telefonieren möchten, kann eine Vertrauensperson mit Ihnen gemeinsam Kontakt aufnehmen.

Entschädigung und weitere Schritte: Fristen und Regeln unterscheiden sich

Wenn Sie in einem anderen EU-Staat Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wurden, kann es eine staatliche Entschädigung geben. Das EU-Justizportal erklärt, dass ein Antrag in grenzüberschreitenden Fällen bei der unterstützenden Behörde des EU-Landes eingereicht werden kann, in dem Sie leben; die entscheidende Behörde im Tatland prüft den Anspruch ([Europäisches Justizportal](https://e-justice.europa.eu/topics/your-rights/victims-crime/compensation_en)). Das bedeutet nicht, dass jede betroffene Person automatisch Geld erhält: Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren hängen vom jeweiligen Land ab. Das Auswärtige Amt beschreibt zudem eine mögliche Entschädigung nach deutschem Recht für deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Fragen Sie bei der Vertretung oder einer Opferberatungsstelle nach dem passenden Weg. Dieses Angebot ersetzt keine individuelle medizinische, rechtliche oder psychologische Beratung.

Quellen

  1. Auswärtiges Amt
  2. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
  3. WEISSER RING e. V.
  4. Europäisches Justizportal