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Sicherheitskontrolle mit Implantat: Informationen und Nachweise bereithalten

08.10.2026

Wer mit einem implantierten Medizinprodukt fliegt, sollte es vor der Kontrolle ansprechen und einen Implantat- oder Geräteausweis bereithalten. Die Bundespolizei beschreibt für Herzschrittmacher und vergleichbare Medizinprodukte eine Handkontrolle statt des Durchgangs durch das Tor; andere Implantate und Kontrollgeräte können anders behandelt werden. Prüfen Sie deshalb die Hinweise des Geräteherstellers und fragen Sie bei Unsicherheit vor der Reise nach.

Implantat ist nicht gleich Implantat

Bei der Sicherheitskontrolle zählt nicht nur, ob etwas im Körper implantiert ist, sondern auch, um welche Art Medizinprodukt und welche Kontrolltechnik es geht. Die Bundespolizei spricht Herzschrittmacher und vergleichbare Medizinprodukte ausdrücklich an und bittet darum, das Personal zu informieren. Für genau diese Gruppe beschreibt die britische Arzneimittelbehörde MHRA keine bekannten Interferenzprobleme mit Körperscannern. Das ist keine pauschale Freigabe für jedes Implantat oder jedes Gerät: Die Aussage bezieht sich auf die genannten empfindlichen elektronischen Geräte und Körperscanner, nicht automatisch auf sämtliche Implantate oder Röntgenkontrollen.

In Deutschland früh Bescheid geben

Sagen Sie dem Kontrollpersonal vor dem Durchgang durch das Alarmtor ruhig und knapp, welches Gerät Sie tragen und wo es sitzt. Nach den Hinweisen der Bundespolizei werden Personen mit Herzschrittmacher oder einem vergleichbaren Medizinprodukt ausschließlich von Hand kontrolliert und müssen nicht durch das Tor gehen. Warten Sie daher auf die Anweisung des Personals, statt eigenständig die Kontrollspur zu wechseln oder ein Gerät zu berühren. Der Ablauf kann an einem ausländischen Flughafen abweichen; die deutsche Bundespolizei-Seite beschreibt die Kontrolle in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Ausweis und Nachweise griffbereit halten

Legen Sie den Implantat- oder Geräteausweis vor der Reise ins Handgepäck, an eine Stelle, an die Sie während der Kontrolle leicht herankommen. Die MHRA empfiehlt einen Geräteausweis für die von ihr behandelten elektronischen Medizinprodukte. Die Bundespolizei nennt für medizinische Geräte, die nachweislich keine Röntgenkontrolle durchlaufen können, geeignete Ausweispapiere oder andere zur Situation passende Nachweise. Ein solcher Beleg kann die Kontrolle erleichtern; die Quelle formuliert ihn nicht als pauschale Pflicht für jedes Implantat. Stellen Sie sich außerdem darauf ein, dass Personal bei einer Handkontrolle möglicherweise die Funktionsfähigkeit des Geräts nachgewiesen sehen möchte und ein Wischtest auf Sprengstoff stattfinden kann.

Bei Pumpen und Messgeräten Herstellerhinweise prüfen

Ein elektronisches Implantat ist nicht dasselbe wie ein außen getragenes oder am Körper befestigtes Gerät. Bei manchen Infusionspumpen und Glukosemessgeräten weist die MHRA darauf hin, dass Röntgenkontrollen oder Ganzkörperscanner vermieden werden sollen; die Vorgaben unterscheiden sich je nach Hersteller. Prüfen Sie deshalb vor dem Abflug die Bedienungsanleitung beziehungsweise die aktuellen Hinweise des Herstellers und klären Sie offene Fragen frühzeitig. Diese Vorsicht ist besonders wichtig, wenn Sie zusätzlich zur Kontrolle durch ein Tor auch mit medizinischem Zubehör reisen.

Alternative Kontrolle an EU-Flughäfen

Sicherheitsscanner sind an EU-Flughäfen eine mögliche, aber nicht zwingend überall eingesetzte Kontrollmethode. Nach der Darstellung der EU-Kommission muss dort, wo solche Scanner genutzt werden, eine Möglichkeit bestehen, sie abzulehnen und stattdessen eine andere Kontrollmethode zu wählen, die mindestens eine Handkontrolle umfasst. Fragen Sie das Personal, welche Option am konkreten Flughafen vorgesehen ist. Diese EU-Regel zur Scanner-Alternative ersetzt nicht die gerätebezogenen Hinweise Ihrer Ärztin, Ihres Arztes oder des Herstellers.

Kurze Vorbereitung vor dem Abflug

Praktisch hilft eine einfache Reihenfolge: Erstens Geräteausweis oder passenden medizinischen Nachweis ins Handgepäck legen. Zweitens vor Beginn der Kontrolle das Personal informieren und auf die Stelle des Implantats hinweisen. Drittens bei einem elektronischen Gerät die Herstellerangaben zur jeweiligen Kontrolltechnik prüfen, statt aus allgemeinen Scannerhinweisen auf die eigene Situation zu schließen. Falls der Nachweis nicht verfügbar ist, erklären Sie die Situation und fragen Sie nach dem vorgesehenen Ablauf. So bleiben Sicherheitskontrolle und Geräteschutz getrennt geklärt, ohne eine bestimmte Behandlung durch jeden Flughafen vorauszusetzen.

Quellen

  1. Bundespolizei
  2. Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (GOV.UK)
  3. European Commission, Directorate-General for Mobility and Transport