Resortgebühr und lokale Abgaben: Zusatzpositionen im Hotelpreis prüfen
09.10.2026
Für einen fairen Vergleich zählt, was für den gebuchten Aufenthalt insgesamt verpflichtend zu zahlen ist. Resortgebühren und örtliche Übernachtungsabgaben sind dabei getrennt zu prüfen: Sie haben unterschiedliche Gründe und lokale Steuersätze können erheblich voneinander abweichen.
Nicht nur den Zimmerpreis vergleichen
Ein günstiger Preis in der Trefferliste ist erst dann wirklich vergleichbar, wenn klar ist, welche Beträge für genau Ihre Reisedaten und die gewählte Zimmerkategorie noch hinzukommen. Die Preisangabenverordnung definiert den Gesamtpreis als den Betrag einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, der für die Leistung zu zahlen ist. Für Preisverzeichnisse in Beherbergungsbetrieben sieht sie zudem vor, dass Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge eingeschlossen sind. [Preisangabenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/BJNR492110021.html) Auch die Europäische Kommission dokumentiert eine Änderung bei Airbnb nach Gesprächen mit Verbraucherschutzbehörden: Die angezeigten Unterkunftspreise sollten den Gesamtbetrag einschließlich anwendbarer verpflichtender Gebühren enthalten. Das ist ein konkretes Beispiel für mehr Preistransparenz, aber keine Garantie, dass jede Buchungsseite jede Position auf dieselbe Weise anzeigt. [Europäische Kommission: Unterkunftsbuchungen](https://commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/enforcement-consumer-protection/coordinated-actions/accommodation-booking_en)
Resortgebühr: Pflichtbetrag oder echte Wahlleistung?
Der Ausdruck „Resortgebühr“ beschreibt für sich genommen noch nicht, ob eine Zahlung freiwillig ist. Entscheidend ist, ob sie für die Buchung zwingend anfällt oder ob Sie die zugrunde liegende Leistung tatsächlich abwählen können. Steht die Gebühr unabhängig davon auf der Rechnung, ob Sie etwa ein bestimmtes Angebot nutzen, rechnen Sie sie für den Vergleich zum verpflichtenden Aufenthaltspreis hinzu. Die EU-Kommission nennt Resortgebühren ausdrücklich als Beispiel für Gebühren, die in einem auf Expedia abgegebenen Commitment zum Gesamtpreis zählen, sofern sie verpflichtend und im Voraus berechenbar sind. Maßgeblich für Ihren Einzelfall bleiben die konkreten Buchungsbedingungen, die ausgewählte Rate und die Angaben des Anbieters. Prüfen Sie daher vor der Zahlung, ob die Position als obligatorisch oder optional bezeichnet wird, worauf sie sich bezieht und ob sie pro Zimmer, pro Person oder pro Nacht anfällt. Ein bloßer Name wie „Service“, „Facility“ oder „Resort“ verrät die Berechnungsweise nicht.
Örtliche Übernachtungsabgaben sind nicht überall gleich
Eine kommunale oder landesrechtliche Übernachtungsabgabe ist etwas anderes als eine vom Hotel verlangte Resortgebühr: Sie beruht auf lokalen Regeln und kann in der Rechnung gesondert erscheinen. Die Sätze lassen sich nicht von einem Reiseziel auf ein anderes übertragen. Berlin nennt für seine Übernachtungsteuer seit dem 1. Januar 2025 einen Satz von 7,5 Prozent; die Kölner FAQ für Beherbergungen ab dem 1. Juli 2024 nennt 5 Prozent. [Berlin: FAQ Übernachtungsteuer](https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php) · [Stadt Köln: FAQ Kulturförderabgabe](https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/steuern-gebuehren/haeufig-gestellte-fragen-zur-uebernachtungssteuer-kulturfoerderabgabe-fuer-beherbergungen-ab-dem-1-juli-2024) Das sind Beispiele für zwei Städte, keine bundesweit einheitlichen Sätze. Regeln und Bemessungsgrundlagen können sich ändern oder Ausnahmen enthalten. Wer beruflich reist, sollte ebenfalls nicht automatisch von einer Befreiung ausgehen: Berlin weist etwa darauf hin, dass seit April 2024 auch berufliche entgeltliche Übernachtungen der Steuer unterliegen.
So rechnen Sie Angebote auf denselben Nenner
Für einen brauchbaren Vergleich notieren Sie je Angebot: den Zimmerpreis für den gesamten Aufenthalt, verpflichtende Hotelgebühren, die örtliche Abgabe sowie ausdrücklich optionale Leistungen, die Sie tatsächlich wählen möchten. Achten Sie darauf, ob eine Steuer bereits enthalten ist oder erst beim Bezahlvorgang ausgewiesen wird. Wenn eine lokale Abgabe prozentual berechnet wird, unterscheiden Sie außerdem ihren Bemessungsbetrag vom Zimmerpreis, statt den Prozentsatz ungeprüft auf den Gesamtbetrag anzuwenden. Die Berliner und Kölner Beispiele zeigen, warum der Zielort und die örtlichen Regeln dafür wichtig sind. Beispiel als Rechenhilfe, nicht als Steuerschätzung: Bei einem hypothetischen Zimmerpreis von 100 Euro und einer zusätzlich ausgewiesenen verpflichtenden Gebühr von 15 Euro beträgt die Zwischensumme 115 Euro, bevor eine örtliche Abgabe berücksichtigt wird. Ob diese Abgabe auf 100 oder 115 Euro berechnet wird und ob sie schon enthalten ist, müssen Sie anhand der lokalen Regel und der konkreten Preisaufschlüsselung klären.
Bei einer unerwarteten Position nachfragen
Weicht der beim letzten Buchungsschritt oder im Hotel genannte Betrag von Ihrer Kalkulation ab, vergleichen Sie ihn zunächst mit der Preisaufschlüsselung und den Buchungsbedingungen Ihrer konkreten Rate. Fragen Sie schriftlich nach, ob die Position obligatorisch ist, wie sie berechnet wird und ob sie im zuvor angezeigten Gesamtpreis enthalten war. Bewahren Sie Bestätigung und Rechnung auf; so können Sie die Positionen direkt gegenüberstellen. Die Preisangabenverordnung verlangt gegenüber Verbrauchern die Angabe von Gesamtpreisen; für die im Beherbergungsbetrieb ausgelegten Preisverzeichnisse nennt sie zudem die Einbeziehung sonstiger Zuschläge. Daraus folgt nicht ohne Prüfung des Einzelfalls, dass jede später sichtbare Position automatisch unzulässig ist: Bei örtlichen Abgaben sind die geltenden lokalen Regeln und die Darstellung im konkreten Buchungsangebot entscheidend.