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Reisevollmacht für Kinder: Zielland und Begleitperson prüfen

09.10.2026

Für Kinder, die ohne beide Eltern oder mit einer anderen erwachsenen Person reisen, können zusätzliche Zustimmungen verlangt werden. Entscheidend sind die Regeln der konkreten Route und die Vorgaben von Airline und Behörden.

Eine Reisevollmacht ist keine EU-weit einheitliche Pflicht

Der Begriff „Reisevollmacht“ wird oft für eine schriftliche Einverständniserklärung verwendet. Daraus folgt aber nicht, dass überall dieselbe Form oder eine generelle Pflicht gilt. Kinder brauchen zunächst ein eigenes gültiges Reisedokument. Reisen sie allein, mit Erwachsenen ohne gesetzliche Sorgeberechtigung oder nur mit einem Elternteil, kann zusätzlich eine offizielle Zustimmung verlangt werden. Für die EU gibt es dafür keine einheitliche Vorgabe; die einzelnen Staaten bestimmen ihre Anforderungen selbst. Das Auswärtige Amt empfiehlt für Auslandsreisen ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil eine formlose Erklärung. Sie ist also eine wichtige Vorsorge, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Einreise- und Ausreisebestimmungen. [Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308?isLocal=false&isPreview=false), [Your Europe](https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/travel-documents-minors/index_en.htm)

Die gesamte Route prüfen – nicht nur das Urlaubsziel

Prüfen Sie die Regeln für das Land, aus dem das Kind abreist, für das Zielland und für jeden Zwischenstopp. Ein Staat kann die Einreise erlauben, während ein Transitland einen Nachweis sehen möchte. Bei Flugreisen kommt die Vorgabe der Airline hinzu: Die EU-Kommission rät, diese vorab zu kontaktieren, weil viele Fluggesellschaften eine offizielle Zustimmung verlangen und dafür eigene Formulare haben. Kontrollieren Sie die Angaben möglichst kurz vor der Abreise erneut: Nationale Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind die Behörden oder Botschaften der betroffenen Länder, nicht ein beliebiges Musterschreiben im Internet. [Your Europe](https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/travel-documents-minors/index_en.htm)

Portugal als Beispiel – und warum der Geltungsbereich zählt

Das portugiesische Behördenportal beschreibt eine Genehmigung für Minderjährige, die in Portugal wohnen und ohne eine Person mit elterlicher Verantwortung aus Portugal ausreisen. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gibt es dort zwar keine Grenzkontrolle durch die zuständige Grenzbehörde; die Airline kann den Nachweis trotzdem prüfen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum man genau hinsehen muss: Diese Regel beschreibt die Ausreise von Minderjährigen mit Wohnsitz in Portugal. Sie ist nicht automatisch eine Aussage darüber, welche Unterlagen ein in Deutschland lebendes Kind für eine Reise nach Portugal benötigt. Klären Sie diesen Fall bei der portugiesischen Vertretung oder zuständigen Behörde und bei der Fluggesellschaft. [gov.pt](https://www.gov.pt/servicos/dar-autorizacao-de-saida-de-menor-do-territorio-nacional)

Begleitperson und Beziehung eindeutig machen

Eine Erklärung sollte die konkrete Begleitperson benennen, statt pauschal „in Begleitung einer erwachsenen Person“ zu erlauben. Sinnvoll sind die Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten, die Daten des Kindes, die Reiseroute sowie die Personalien volljähriger Begleitpersonen. Die britische Border Force weist darauf hin, dass sie bei Kindern unter 18 Jahren nach dem Verhältnis zum mitreisenden Erwachsenen fragen kann – etwa wenn dieser nicht als Elternteil erscheint. Als mögliche Belege nennt sie Kopien einer Geburts- oder Adoptionsurkunde und eine elterliche Erklärung, die die Reise erlaubt und Kontaktdaten enthält. Das belegt keine allgemeine Regel für andere Länder, zeigt aber, welche Rückfragen eine klare Dokumentation erleichtern kann. [Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308?isLocal=false&isPreview=false), [GOV.UK](https://www.gov.uk/government/publications/children-travelling-to-the-uk/children-travelling-to-the-uk-accessible)

Begleitpapiere passend zum Fall zusammenstellen

Neben der unterschriebenen Einverständniserklärung empfiehlt das Auswärtige Amt insbesondere bei abweichenden Nachnamen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten. Prüfen Sie im Zielland, ob eine Beglaubigung verlangt wird und ob eine in Deutschland vorgenommene Beglaubigung dort anerkannt ist; beides richtet sich nach dem dortigen Recht. Eine Übersetzung oder eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung kann im Einzelfall ebenfalls sinnvoll sein. Wer allein mit dem Kind reist oder eine andere Begleitperson schickt, sollte außerdem klären, welche Sorgeberechtigten unterschreiben müssen und ob für eine abweichende Sorgerechtslage zusätzliche Nachweise nötig sind. Für das Vereinigte Königreich nennt Border Force als möglichen Beleg außerdem eine Zustimmung mit Kontaktdaten des Elternteils. [Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308?isLocal=false&isPreview=false), [GOV.UK](https://www.gov.uk/government/publications/children-travelling-to-the-uk/children-travelling-to-the-uk-accessible)

Praktische Schlusskontrolle vor dem Abflug

Nehmen wir an, ein Kind fährt mit seiner Tante ins Ausland. Die Eltern sollten zuerst die amtlichen Regeln für Abreise, Ziel und Transit prüfen und die Airline nach ihrem Formular fragen. Danach können sie eine Erklärung mit Kind, Sorgeberechtigten, erreichbaren Kontaktdaten, genauer Route und benannter Tante vorbereiten. Sie sollten abgleichen, ob das Zielland eine Übersetzung, Beglaubigung oder zusätzliche Sorgerechtsunterlagen verlangt. Das Auswärtige Amt verweist für verbindliche Vorgaben auf die zuständige Auslandsvertretung des Ziellands. Bewahren Sie die Erklärung und die passenden Belege so auf, dass die Begleitperson sie bei Rückfragen vorzeigen kann. Eine Checkliste senkt das Risiko fehlender Unterlagen, garantiert aber weder eine Einreise noch eine bestimmte Abfertigung. [Your Europe](https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/travel-documents-minors/index_en.htm), [Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308?isLocal=false&isPreview=false)

Quellen

  1. Auswärtiges Amt
  2. Europäische Kommission – Your Europe
  3. gov.pt / Unidade de Coordenação de Fronteiras e Estrangeiros
  4. GOV.UK / Border Force