Reiseveranstalter insolvent: Rückreise und Erstattung organisieren
09.10.2026
Bei einer Veranstalterinsolvenz helfen Sicherungsschein, Absicherer-Kontakt und eine klare Trennung zwischen Rückreise und Erstattungsforderung. So gehen Sie vor.
Erst klären: Welche Buchung ist betroffen?
Eine Meldung über Zahlungsprobleme ist noch kein fertiger Handlungsplan für jede einzelne Buchung. Prüfen Sie zuerst, wer auf Ihrer Buchungsbestätigung als Reiseveranstalter steht und ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Die Insolvenzabsicherung betrifft ausgefallene Leistungen im gesetzlichen Rahmen; bei einzeln gebuchtem Flug und Hotel sind die Anbieter dagegen jeweils eigene Vertragspartner ([BGB § 651r](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html); [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck-hilfe-bei-aerger-mit-dem-reiseveranstalter-100823)). Ein Beispiel: Ist nur der separat gebuchte Flug betroffen, wenden Sie sich wegen dieses Flugs an die Fluggesellschaft, nicht automatisch an den Hotelanbieter.
Sicherungsschein und Ansprechpartner finden
Suchen Sie in Buchungsbestätigung, E-Mail-Anhang und Reiseunterlagen nach dem Sicherungsschein. Er weist die Absicherung nach; laut Verbraucherzentrale kommt er mit oder kurz nach der Buchungsbestätigung. Prüfen Sie Veranstalternamen, Gültigkeit und vor allem die Kontaktangaben des Absicherers. Das Auswärtige Amt empfiehlt, auf einen bis zur Rückkehr gültigen Schein zu achten ([Auswärtiges Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/16-insolvenzveranstalter-606408)). Melden Sie sich über die dort genannten Kontaktdaten und halten Sie Buchungsnummer, Namen der Mitreisenden und eine erreichbare Telefonnummer bereit. Bewahren Sie den Schein und alle Antworten zusammen auf.
Wenn Sie bereits unterwegs sind: Rückreise zuerst organisieren
Bei einer Pauschalreise mit Beförderung muss die Sicherung die vereinbarte Rückbeförderung und die Unterkunft bis zu diesem Zeitpunkt erfassen ([BGB § 651r](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html)). Kontaktieren Sie den Absicherer umgehend und fragen Sie konkret: Ist die gebuchte Rückreise bestätigt? Falls nicht, wer organisiert Ersatzbeförderung und notwendige Unterkunft, und wie sollen Sie Buchungs- oder Belegdaten übermitteln? Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, bevor Sie selbst kostenpflichtig neu buchen, wenn die Lage es zulässt. Ist eine sichere Unterkunft oder Heimreise akut gefährdet, hat Ihre Sicherheit Vorrang; dokumentieren Sie dann Anrufe, Ausgaben und den Grund, weshalb Sie selbst handeln mussten. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Das Beispiel einer ausgefallenen Rückflugverbindung zeigt: Ein pauschaler Erstattungsantrag zu Hause ersetzt nicht die Klärung, wie Sie jetzt zurückkommen.
Noch nicht abgereist: Erstattung geordnet beantragen
Ist die Reise noch nicht begonnen oder fallen einzelne gebuchte Leistungen aus, sichern Sie Buchungsbestätigung, Sicherungsschein, Zahlungsbelege und Mitteilungen des Veranstalters. Schreiben Sie dem Absicherer über den angegebenen Weg, nennen Sie die ausgefallene Reise und fordern Sie die Erstattung der nachweislich geleisteten Reisepreiszahlungen. Das Gesetz verpflichtet den Absicherer, einen geltend gemachten Erstattungsanspruch unverzüglich zu erfüllen ([BGB § 651r](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html)); daraus folgt aber keine verlässliche Aussage über den konkreten Bearbeitungstag. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und Eingangsbestätigung auf. Falls Leistungserbringer für bereits erbrachte Reiseleistungen nochmals Geld verlangen, legen Sie die Forderung nicht einfach beiseite: dokumentieren Sie sie und klären Sie mit dem Absicherer, ob sie zur Insolvenzabwicklung gehört.
Erstattungsweg und Rückreise nicht vermischen
Führen Sie zwei Listen: erstens offene Reiseleistungen und nötige Rückreise beziehungsweise Unterkunft, zweitens bereits gezahlte Beträge und mögliche zusätzliche Forderungen. Das macht sichtbar, ob Sie Hilfe vor Ort brauchen, eine Rückzahlung beantragen oder beides. Zahlen Sie Forderungen eines Hotels oder Beförderers nicht vorschnell doppelt; fragen Sie nach, welche Leistung betroffen ist und ob der Veranstalter sie bereits bezahlt hat. Eine Insolvenzabsicherung ist kein allgemeiner Schutz für beliebige Einzelbuchungen oder persönliche Reiseprobleme. Bei Unklarheit zum Buchungstyp oder einer abgelehnten Forderung können Verbraucherzentrale oder rechtliche Beratung den nächsten Schritt einordnen. Halten Sie dabei den Sicherungsschein und die schriftliche Kommunikation griffbereit.