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Mietwagen übernehmen: Vorschäden und Ausrüstung vollständig dokumentieren

09.10.2026

Wer den Mietwagen vor der ersten Fahrt gemeinsam prüft, Schäden schriftlich erfassen lässt und die vereinbarte Ausrüstung kontrolliert, schafft eine belastbare Dokumentation für die Rückgabe.

Vor der Unterschrift: gemeinsam prüfen

Die Übergabe ist der Moment, an dem sich ein unscheinbarer Kratzer später am ehesten einordnen lässt. Nehmen Sie sich deshalb vor der ersten Fahrt Zeit für einen Rundgang mit einer Stationsmitarbeiterin oder einem Stationsmitarbeiter. Der ADAC empfiehlt, das Fahrzeug vor Fahrtantritt zu untersuchen und Vorschäden protokollieren zu lassen. Die ADAC Autovermietung weist in ihren Vermittlungsbedingungen ebenfalls darauf hin, Schäden im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll bestätigen zu lassen und Mängel sofort vor Vertragsabschluss anzusprechen. [ADAC: Mietwagen im In- und Ausland](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/auto-mieten/) · [ADAC Autovermietung: Vermittlungsbedingungen](https://autovermietung.adac.de/mietwagen/agb/) Prüfen Sie bei Tageslicht, wenn möglich, die Karosserie einmal rundherum. Achten Sie nicht nur auf große Dellen: Ein Beispiel wäre ein kurzer Kratzer an der hinteren Stoßstange oder eine beschädigte Felge, die in einer pauschalen Skizze leicht untergeht. Notieren Sie den Ort und die Art des Schadens möglichst eindeutig – etwa „Kratzer, ca. handbreit, hinten rechts an der Stoßstange“ – und lassen Sie den Eintrag bestätigen. Auch Innenraum, Scheiben und Spiegel sollten Sie in Ihre Bestandsaufnahme aufnehmen. Das sind praktische Prüfschritte, keine Garantie, dass jeder Streit verhindert wird; entscheidend bleibt, was im konkreten Mietvertrag und den Vermietbedingungen steht.

Fotos als Ergänzung zum Protokoll

Fotografieren Sie erkannte Gebrauchsspuren und Schäden zusätzlich zum schriftlichen Eintrag. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Tankanzeige im Bild festzuhalten. [Verbraucherzentrale: Mietwagen im Ausland](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/auslandsurlaub-mit-dem-mietwagen-so-vermeiden-sie-aerger-und-fallen-13796) Sinnvoll ist eine Kombination aus Übersichtsaufnahmen und Detailbildern: erst jede Fahrzeugseite, danach die einzelne Stelle aus kurzer Distanz. Ergänzen Sie bei Bedarf ein Foto des Kilometerstands und des Tank- oder Ladezustands. Achten Sie darauf, dass die Bilder dem übernommenen Fahrzeug zugeordnet werden können, zum Beispiel durch ein Bild von Kennzeichen oder Fahrzeugunterlagen. Bewahren Sie die Originaldateien zusammen mit Vertrag, Voucher und Protokoll auf. Fotos ersetzen nicht die schriftliche Bestätigung des Vermieters: Wenn ein Schaden im Formular fehlt, bitten Sie vor Abfahrt um Ergänzung oder um eine nachvollziehbare schriftliche Bestätigung.

Ausrüstung nicht nur abhaken

Kontrollieren Sie neben dem Blech auch, was sich im Auto befindet. Die Verbraucherzentrale nennt Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste als Gegenstände, deren Vorhandensein Sie prüfen sollten. Welche weitere Ausrüstung erforderlich ist, kann vom Reiseland abhängen. [Verbraucherzentrale: Mietwagen im Ausland](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/auslandsurlaub-mit-dem-mietwagen-so-vermeiden-sie-aerger-und-fallen-13796) Gehen Sie die gebuchte Ausstattung einzeln durch: etwa Kindersitz, Navigationsgerät oder Schneeketten. Prüfen Sie, ob das jeweilige Teil vorhanden, unbeschädigt und – soweit relevant – passend ist. Bei einem Kindersitz können Sie zum Beispiel vor Abfahrt die Befestigung und den Sitz selbst ansehen; eine bloße Buchungsbestätigung belegt nicht, dass das Zubehör tatsächlich im Fahrzeug liegt. Fehlt etwas oder ist es defekt, lassen Sie den Zustand und die vereinbarte Lösung dokumentieren, bevor Sie losfahren.

Mängel, Füllstände und offene Punkte festhalten

Ein Protokoll sollte nicht bloß „Schäden vorhanden“ sagen. Halten Sie Ort und Art eines Mangels fest und ergänzen Sie, wenn möglich, den Status von Tank oder Batterie sowie fehlende Ausrüstung. Der ADAC betont, dass festgestellte Schäden am Übergabeort und vor Vertragsabschluss beanstandet werden sollten. [ADAC Autovermietung](https://autovermietung.adac.de/mietwagen/agb/) Wenn die Station nicht mitgehen kann, bleiben Sie sachlich und zeigen Sie die Stelle direkt. Bitten Sie darum, dass der Eintrag im Formular ergänzt wird; unterschreiben Sie keine Zustandsangabe, die Sie für unvollständig halten, ohne den Widerspruch schriftlich zu vermerken. Können Sie keine Einigung erzielen, fragen Sie nach einem anderen Fahrzeug oder einer schriftlichen Bestätigung der offenen Beanstandung. Ob Sie unter den konkreten Vertragsbedingungen dennoch übernehmen möchten, ist eine Abwägung – der Wagen sollte jedenfalls nicht kommentarlos mit einem ungeklärten Mangel vom Hof fahren.

Rückgabe schließt die Dokumentation ab

Nutzen Sie bei der Rückgabe denselben Maßstab wie bei der Übernahme: gemeinsamer Rundgang, Fotos und schriftliche Festhaltung des Zustands. Der ADAC empfiehlt, das Auto möglichst in Anwesenheit eines Mitarbeiters prüfen zu lassen und ein Rückgabeprotokoll zu verlangen. Bei einer Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten rät er dazu, den Wagen zu fotografieren. [ADAC: Mietwagen im In- und Ausland](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/auto-mieten/) Legen Sie Übernahme- und Rückgabeunterlagen sowie Fotos zusammen ab. So lässt sich später leichter vergleichen, welche Gebrauchsspur schon bei der Übernahme dokumentiert war und welche Ausrüstung übergeben wurde. Das Protokoll ist eine wichtige Beleggrundlage, ersetzt aber keine Prüfung der Vertragsbedingungen oder eine rechtliche Bewertung im Einzelfall. Besonders bei Anmietungen im Ausland können Anforderungen und Abläufe von Land und Vermieter abhängen.

Quellen

  1. ADAC
  2. Verbraucherzentrale
  3. ADAC Autovermietung