Koffer beschädigt angekommen: So dokumentierst du den Schaden am Flughafen
08.10.2026
Ein Riss, ein gebrochenes Rad oder eine eingedrückte Schale am Koffer? Melde den Gepäckschaden möglichst noch am Flughafen, halte den Zustand mit Fotos fest und sichere die schriftliche Schadensmeldung samt Referenznummer.
Am Gepäckband: erst prüfen, dann weitermelden
Wenn der Koffer beschädigt auf dem Band ankommt, geh nicht einfach weiter zum Ausgang. Sieh dir das Gepäckstück noch im Ankunftsbereich an: Ist die Schale gerissen, ein Rad abgebrochen oder ein Griff verbogen? Ein kurzer Check vor Ort hilft, den Zustand unmittelbar nach der Ausgabe festzuhalten. Mache zunächst Übersichtsaufnahmen vom ganzen Koffer und danach Nahaufnahmen der einzelnen Schäden. Fotografiere auch das Gepäckband oder den Ankunftsbereich, wenn das ohne Umstände möglich ist. Diese Bilder sollen nicht dramatisieren, sondern nachvollziehbar zeigen, was beschädigt ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Fotos als ergänzende Dokumentation und eine möglichst genaue Beschreibung des Schadens. [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-27883)
Die richtige Stelle am Flughafen finden
Wende dich mit dem Koffer an die Gepäckermittlung, den Lost-and-Found-Schalter oder den Gepäckservice deiner Airline. Der genaue Name und Standort unterscheiden sich je nach Flughafen; am BER verweist der Flughafen ausdrücklich an die Airline oder ihren Dienstleister. Falls am Schalter gerade niemand erreichbar ist, notiere dir den Kontaktweg der Airline und melde den Schaden unverzüglich online oder schriftlich. Frage nach einer Bestätigung und einer Vorgangs- oder Referenznummer. Am BER wird bei der Meldung eine Referenznummer für das Gepäckermittlungssystem Worldtracer genannt; andere Anbieter können eigene Verfahren nutzen. Eine Nummer allein ersetzt keine vollständige Schadensmeldung, erleichtert aber die Zuordnung bei der späteren Nachfrage. [BER: Gepäckermittlung](https://ber.berlin-airport.de/de/fliegen/gepaeck/gepaeckermittlung.html)
Was ein gutes Beweisfoto zeigt
Fotografiere systematisch, nicht nur den auffälligsten Defekt. Bei einem gebrochenen Rad zeigen ein Bild des gesamten Koffers, eine Nahaufnahme des Rads und ein Foto der Befestigung unterschiedliche Details. Bei einer aufgerissenen Naht sollten sowohl die Stelle aus kurzer Distanz als auch ihre Lage am Gepäckstück erkennbar sein. Schreibe außerdem auf, wann du den Koffer übernommen hast, an welchem Flughafen und auf welchem Flug. Bewahre Gepäckanhänger, Bordkarte und Buchungsbestätigung auf. Wenn Gegenstände fehlen oder innen beschädigt sind, halte den Inhalt und die Verpackung fest, bevor du etwas wegwirfst oder reparierst. Das ist eine praktische Ergänzung zum Foto: Die Airline muss den geltend gemachten Schaden nachvollziehen können; die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Reisende ihn darlegen müssen. [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-27883)
Schadensmeldung schriftlich absichern
Bitte die Airline um eine schriftliche Aufnahme der Beschädigung und prüfe, ob der Schaden im Bericht konkret beschrieben ist. Statt nur „Koffer kaputt“ zu notieren, benenne etwa „linkes hinteres Rad aus der Halterung gebrochen“ oder „Schale auf der rechten Seite eingerissen“. Lies die Angaben vor dem Absenden noch einmal durch und speichere eine Kopie oder einen Screenshot der Meldung sowie die Referenznummer. Melde den Schaden möglichst sofort; die Verbraucherzentrale nennt für Beschädigungen eine äußerste Frist von sieben Tagen. Warte nicht bis zum Ende dieser Frist, weil Airline-Formulare und Abläufe unterschiedlich sein können. Die Frist bezieht sich auf die Schadensanzeige, nicht auf eine Zusage, dass die Airline automatisch zahlt. [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-27883)
Fotos sichern den Nachweis, aber nicht automatisch Ersatz
Bei aufgegebenem Gepäck kommt es grundsätzlich darauf an, ob der Schaden während der Obhut des Luftfahrtunternehmens entstand. Die ICAO fasst die Regel der Montrealer Konvention entsprechend zusammen. Daraus folgt nicht, dass jeder Kratzer automatisch ersetzt wird: Der konkrete Schaden muss beschrieben und gegebenenfalls belegt werden, und die Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Ein oberflächlicher Kratzer kann anders beurteilt werden als eine gebrochene Schale, ein nicht mehr einziehbarer Griff oder ein Rad, das den Koffer unbrauchbar macht. Beschreibe deshalb nicht nur das sichtbare Teil, sondern auch die praktische Folge, etwa dass sich der Koffer nicht mehr rollen oder schließen lässt. Bewahre Reparaturbelege und die Kommunikation mit der Airline auf. Für Handgepäck gelten andere Voraussetzungen als für aufgegebenes Gepäck; dieser Ablauf bezieht sich auf den aufgegebenen Koffer. [ICAO: Consumer Protection](https://www.icao.int/consumer-protection)