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Mit dem Mietwagen auf die Fähre: Freigabe und Schutz prüfen

09.10.2026

Eine Fährpassage mit dem Mietwagen ist nicht automatisch überall gleich versichert. Prüfen Sie, welche Schäden während der Überfahrt vom gebuchten Schutz erfasst werden.

Erst Freigabe klären, dann Fährticket buchen

Ein Mietwagen ist kein Privatfahrzeug, über das Sie auf jeder Route frei verfügen können. Ob er auf eine Fähre darf, hängt vom Vermieter, dem Anmietland, dem Fahrzeug und der konkreten Strecke ab. Die offiziellen Bedingungen unterscheiden sich: Avis erlaubt in seiner FAQ das Einschiffen auf öffentliche Autofähren. Die Europcar-Bedingungen nennen EMobG Services Germany GmbH als Anbieter. Das zeigt, warum ein allgemeiner Satz wie „Fähren sind erlaubt“ nicht genügt. Prüfen Sie die Bedingungen für das jeweilige Anmietland und fragen Sie bei Unklarheiten mit Angabe der Route schriftlich nach. [Avis: FAQ zu Fähren und Autozügen](https://production.rent-at-avis.com/avisonline/at-gb/faq.nsf/%28FAQByDOCID%29/7E1DF8C84A842003C1256960005BFD22?7E1DF8C84A842003C1256960005BFD22=&Answer=y&Contact=&Level=Sub+Topic&OpenDocument=), [Europcar: Allgemeine Vermietbedingungen](https://assets.ctfassets.net/wmdwnw6l5vg5/33f7RRauxB45mtRUusmGMX/549644e84a5bbac7b4ac6f4a23f73bbb/EUROPCAR_AVB_DE_05_2026__1_.pdf).

Route und Zielland einzeln prüfen

Prüfen Sie nicht nur, ob eine Fähre grundsätzlich gestattet ist. Relevant sind auch das Zielgebiet und mögliche Einschränkungen des Fahrzeugtyps: Ein Mietvertrag kann ein Land oder eine Region ausschließen, obwohl die Fährverbindung selbst Fahrzeuge befördert. Die für Deutschland aufgeführten SIXT-Bedingungen untersagen etwa das Verlassen des europäischen Kontinents und knüpfen lokalen Fährtransport an die geltenden Einreisebeschränkungen. Notieren Sie Abfahrts- und Zielhafen, Zwischenstopps sowie eine etwaige Weiterfahrt in ein anderes Land. Fragen Sie den Vermieter anhand dieser konkreten Route, ob die Fährpassage eingeschlossen ist und ob Genehmigung oder Gebühr vorab nötig ist. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben und bewahren Sie sie mit Buchungsbestätigung und Mietvertrag auf.

Versicherung ist nicht dasselbe wie Erlaubnis

Selbst eine erlaubte Überfahrt beantwortet noch nicht, was bei einem Schaden gilt. Avis empfiehlt, die Versicherungspolice des Transportunternehmens zu prüfen. Diese kann eine andere Frage betreffen als der Schutz des Mietwagens durch den Vermieter. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Schutzpaket Schäden während des Transports ausdrücklich umfasst, welche Selbstbeteiligung bleibt und ob Ausschlüsse oder Meldepflichten gelten. Verlassen Sie sich weder auf eine Kreditkartenversicherung noch auf eine allgemeine Vollkasko-Bezeichnung, ohne die Bedingungen für genau diese Nutzung zu kontrollieren.

Vor der Abfahrt die Lücken schließen

Praktisch hilft eine kurze Checkliste: 1. Im Mietvertrag und in den Länderbedingungen nach „Fähre“, „Fährtransport“ und „Auslandsfahrt“ suchen. 2. Bei Unklarheit Vermieter oder Station mit Route, Fahrzeugkategorie und Mietdaten kontaktieren; Erlaubnis und etwaige Zusatzkosten schriftlich bestätigen lassen. 3. Den Schutz für Schäden auf der Fähre, Selbstbeteiligung, Rücktransport bei Ausfall und Vorgehen im Schadenfall klären. 4. Prüfen, ob die Fährgesellschaft das Fahrzeug überhaupt befördert und welche Bedingungen für das Fahrzeug gelten. 5. Vor dem Verladen vorhandene Schäden fotografieren und den Zustand wie bei der Übernahme dokumentieren. Das sind Vorsichtsmaßnahmen, keine Garantie für eine Deckung; verbindlich bleiben Mietvertrag, Schutzbedingungen und Vorgaben des Fährbetreibers.

Beispiel: Inselroute mit Rückfahrt

Angenommen, Sie übernehmen einen Kleinwagen auf dem Festland, fahren mit einer Autofähre auf eine Insel und kehren auf derselben Strecke zurück. Bevor Sie das Ticket kaufen, nennen Sie dem Vermieter genau diese Hin- und Rückroute und klären Sie, ob sowohl Insel als auch Fährtransport erlaubt sind. Fragen Sie zusätzlich, ob ein Schaden beim Verladen oder während der Überfahrt unter den gebuchten Schutz fällt und wer bei einem nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug die Rückführung organisiert. SIXT verknüpft in seinen Bedingungen die Deckung für Transportschäden mit dem im Vertrag gebuchten Schutz. Erst wenn Route, Freigabe und Schutzumfang zusammenpassen, ist die Buchung belastbar.

Quellen

  1. SIXT
  2. Avis
  3. Europcar Deutschland