Auto im Urlaub abgeschleppt: So finden Sie Stelle und Nachweise
09.10.2026
Fehlt das Auto am Urlaubsort, klären Sie zuerst bei der örtlich zuständigen Stelle, ob es umgesetzt oder abgeschleppt wurde und wo es steht. Die Verfahren unterscheiden sich je nach Stadt: Kölner Hinweise verweisen auf den Ordnungs- und Verkehrsdienst, München zunächst auf die Polizei. Für die Abholung nennt München Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere; bei Abholung durch eine andere Person ist eine Vollmacht samt Ausweis des Vollmachtgebers vorgesehen. Bei einer polizeilichen Sicherstellung kann zusätzlich eine schriftliche Freigabebestätigung erforderlich sein.
Erst klären: umgesetzt, abgeschleppt oder gestohlen?
Gehen Sie nicht allein davon aus, dass der Wagen am Urlaubsort gestohlen wurde. Fragen Sie zunächst die örtliche Polizei oder die kommunale Stelle, die Parkverstöße bearbeitet, ob das Auto umgesetzt oder abgeschleppt worden ist. Das ist der schnellste Weg, den Verwahrort oder eine andere Abstelladresse zu erfahren. Die Zuständigkeit und der Ablauf sind örtlich organisiert und können sich unterscheiden. Köln empfiehlt, zuerst beim Ordnungs- und Verkehrsdienst nachzufragen; außerhalb der dort aufgeführten Servicezeiten verweist die Stadt an die Polizei. Berlin nennt für umgesetzte oder sichergestellte Fahrzeuge eine telefonische Auskunfts- und Fahndungsstelle, bei der sich der neue Standort erfragen lässt. Nutzen Sie diese Beispiele als Orientierung, nicht als bundesweit einheitliche Telefonnummer oder Regel. [Stadt Köln](https://www.stadt-koeln.de/artikel/67630/index.html) · [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/326423/)
Beim Anruf die richtigen Angaben bereithalten
Halten Sie für die Anfrage möglichst das Kennzeichen, den letzten bekannten Parkplatz, den Zeitpunkt und Ihre Rückrufnummer bereit. Diese Angaben erleichtern es, den konkreten Wagen zuzuordnen; sie sind eine praktische Vorbereitung, keine auf den verlinkten Seiten einheitlich vorgeschriebene Unterlagenliste. Fragen Sie gezielt: Wurde das Fahrzeug nur an einen anderen Platz umgesetzt oder zu einer Verwahrstelle gebracht? Welche Behörde oder Firma bearbeitet den Vorgang? Wo und wann kann es abgeholt werden? Wenn die erste Stelle keinen Eintrag findet, fragen Sie nach der passenden Polizeidienststelle oder dem kommunalen Ordnungsdienst am Ort. In Köln verweist die Stadt außerhalb der Servicezeiten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes auf die Polizei. Ein fehlender Treffer allein beantwortet nicht, was mit dem Fahrzeug geschehen ist; klären Sie deshalb den nächsten Kontakt, bevor Sie weitere Wege organisieren. [Stadt Köln](https://www.stadt-koeln.de/artikel/67630/index.html)
Ausweis, Fahrzeugpapiere und Vertretung
Legen Sie vor der Fahrt zur Verwahrstelle die geforderten Unterlagen zusammen und bestätigen Sie telefonisch, was genau in dieser Stadt vorzuzeigen ist. Die Münchner Kfz-Verwahrstelle nennt Personalausweis oder Reisepass, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II. Holt eine andere Person das Urlaubsauto ab, führt München zusätzlich die Vollmacht des Fahrzeughalters und den Ausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers auf. [Landeshauptstadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/kfzverwahrstelle-der-polizei/1081220/) Das ist ein konkretes kommunales Beispiel, keine allgemeingültige Checkliste für alle Verwahrstellen. Wenn Sie selbst nicht vor Ort sind, lassen Sie die Vertretung vor der Anreise klären, ob Originale verlangt werden und ob eine bestimmte Form der Vollmacht akzeptiert wird. Bei einem Mietwagen sollte zusätzlich die Vermietung kontaktiert werden: Der städtische Abholhinweis beschreibt private Fahrzeugpapiere, nicht die Vertrags- oder Vollmachtsregeln eines Vermieters.
Sicherstellung ist nicht immer ein gewöhnlicher Falschpark-Fall
Erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug lediglich umgesetzt wurde oder förmlich sichergestellt ist. Bei einer Sicherstellung kann eine zusätzliche Freigabe nötig sein: Berlin verlangt für die Aushändigung die schriftliche Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft. Fragen Sie daher ausdrücklich, ob bereits eine Freigabe vorliegt und ob das Papier zur Abholung mitzubringen ist. [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/326423/) Ist das Fahrzeug nach Auskunft der zuständigen Stellen nicht abgeschleppt oder sichergestellt, sondern bleibt unauffindbar, schildern Sie den Sachverhalt der Polizei und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen. Verwechseln Sie außerdem die Rückgabe des Autos nicht mit einer abschließenden Klärung möglicher Gebühren oder eines Parkverstoßes: Lassen Sie sich erklären, welche Stelle hierzu ein separates Schreiben oder Verfahren bearbeitet.
Vor der Abholung: Standort, Öffnung und Transport bestätigen
Rufen Sie vor dem Losfahren noch einmal an. Bestätigen Sie die genaue Adresse, Öffnungszeiten, benötigte Papiere, Zahlungsweise und ob eine Freigabe erforderlich ist. Städte veröffentlichen dafür eigene Abläufe; so nennt München getrennte Abholzeiten für Falschparker und andere Fahrzeuge, während Berlin auf die zuständige Verwahrstelle verweist. Die online veröffentlichten Angaben können sich ändern, daher sind eine aktuelle telefonische Bestätigung und die konkrete Auskunft zur eigenen Sache verlässlicher als eine übernommene Adresse aus einem alten Merkzettel. [Landeshauptstadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/kfzverwahrstelle-der-polizei/1081220/) · [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/326423/) Ist der Wagen fahrunfähig oder als verkehrsunsicher eingestuft, klären Sie vorab, wie er sicher vom Gelände gebracht werden darf und ob ein Abschleppdienst nötig ist. In Berlin weist die Abholinformation für solche Fahrzeuge auf einen geeigneten Abschleppwagen auf eigene Rechnung hin. Bewahren Sie Belege und Schreiben auf, damit Sie Kosten und Zuständigkeiten anschließend nachvollziehen können. [ServicePortal Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/326423/)